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   OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08   

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OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08 (https://dejure.org/2010,6197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2010 - 5 LB 391/08 (https://dejure.org/2010,6197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 5 LB 391/08 (https://dejure.org/2010,6197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Freizeitausgleich bei rechtswidrig überhöhter Regelarbeitszeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde pro Kalendermonat; Erforderlichkeit eines vorherigen Antrages auf Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde pro Kalendermonat; Erforderlichkeit eines vorherigen Antrages auf Freizeitausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde pro Kalendermonat; Erforderlichkeit eines vorherigen Antrages auf Freizeitausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 293/06

    Fahrzeiten eines Mautkontrolleurs als Arbeitszeit; Anspruch auf Ausgleich von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.

    Das Erfordernis der zeitigen Antragstellung ist damit zu begründen, dass der genannte Anspruch in das zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn bestehende Dienst- und Treuverhältnis eingebettet ist und in diesem Rahmen der Konkretisierung durch den Beamten bedarf, damit dem Dienstherrn die Möglichkeit gegeben wird, sich auf die Verpflichtung zur Gewährung von Freizeitausgleich einzustellen und den Dienst- oder Schichtplan rechtzeitig entsprechend anzupassen (Nds. OVG, Urt. v. 18.6. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. [299] und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, a. a. O.; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. [95] GA).

    Der Senat hat die Anforderungen an einen Antrag auf Freizeitausgleich in seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 LC 293/06 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) dahingehend konkretisiert, dass die Geltendmachung des Anspruchs auf Freizeitausgleich so deutlich zu sein habe, dass sie den Dienstherrn hätte veranlassen müssen, sich darüber Rechenschaft abzulegen, ob und ggf. welche konkreten Dispositionen zu treffen sind, um sich auf die Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbefreiung einzustellen und den Dienst- oder Schichtplan rechtzeitig entsprechend anzupassen.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Maßgeblich sei, dass ausgehend von einer richtigen Auslegung der Urteile des Bundesverwaltungsgericht s vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - u. a. ein Anspruch des Klägers auf Freizeitausgleich erst mit dem Ende des Monats der Antragstellung bei seiner Dienststelle habe entstehen können.

    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Grundsatzentscheidungen (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f. und Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 30.02 - Bl. 22 ff. BA A) zutreffend ausgeführt hat, bestehen für die vorliegende Fallgestaltung keine gesetzlich geregelten Ansprüche auf vollständige Kompensation.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 30.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Sie hat die angegriffenen Bescheide verteidigt und die Auffassung vertreten, das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 30.02 - festgestellt, dass die Bundesbeamten in den neuen Bundesländern nach Treu und Glauben einen Anspruch auf Freizeitausgleich von einer Stunde je Kalendermonat für die Zeit vom 1. Oktober 1992 bis zum 31. Dezember 2000 hätten.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Grundsatzentscheidungen (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f. und Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 30.02 - Bl. 22 ff. BA A) zutreffend ausgeführt hat, bestehen für die vorliegende Fallgestaltung keine gesetzlich geregelten Ansprüche auf vollständige Kompensation.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Insoweit weist der vorliegende Interessengegensatz sehr wohl Parallelen (so auch: OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 21.6. 2007 - 4 N 192.05 - Juris, Langtext Rn. 4) zu der Problematik auf, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - BVerwG 2 C 16.07 - NVwZ-RR 2009, 249 [250 f.]) und ihm folgend den erkennenden Senat (Beschl. v. 24.7. 2009 - 5 LA 160/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) bestimmt haben, das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, auch auf Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) zu erstrecken.
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Insoweit weist der vorliegende Interessengegensatz sehr wohl Parallelen (so auch: OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 21.6. 2007 - 4 N 192.05 - Juris, Langtext Rn. 4) zu der Problematik auf, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - BVerwG 2 C 16.07 - NVwZ-RR 2009, 249 [250 f.]) und ihm folgend den erkennenden Senat (Beschl. v. 24.7. 2009 - 5 LA 160/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) bestimmt haben, das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, auch auf Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) zu erstrecken.
  • BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03

    Ausgleichszulage; - bei Verringerung der Dienstbezüge; Verringerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Mit Urteilen vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.03 u. a. - habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Bundesbeamte, die im Beitrittsgebiet tätig gewesen seien und aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte zwischen dem 1. Oktober 1992 und dem 31. Dezember 2000 Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden geleistet hätten, Dienstbefreiung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beanspruchen könnten.
  • OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05

    Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2008 - 1 L 119/08

    Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2009 - 5 LA 160/07

    Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eines Beamten im Hinblick auf die Höhe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Insoweit weist der vorliegende Interessengegensatz sehr wohl Parallelen (so auch: OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 21.6. 2007 - 4 N 192.05 - Juris, Langtext Rn. 4) zu der Problematik auf, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - BVerwG 2 C 16.07 - NVwZ-RR 2009, 249 [250 f.]) und ihm folgend den erkennenden Senat (Beschl. v. 24.7. 2009 - 5 LA 160/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) bestimmt haben, das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, auch auf Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) zu erstrecken.
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 1.00

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Aufgrund einer falschen, höchstrichterlich (BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - BVerwG 2 C 1.00 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/B I 2.4 Nr. 47) aber erst im Jahre 2000 für unzutreffend erklärten Auslegung einer Übergangsvorschrift des Einigungsvertrages zog die Beklagte ehedem die im Beitrittsgebiet tätigen Bundesbeamten über deren rechtmäßige, regelmäßige Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden hinaus zu einer von ihr irrig für geschuldet erachteten, regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche zum Dienst heran.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 4 N 192.05

    Kein nachträglicher Ausgleich von fehlerhafterweise zuviel geleisteten

  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 134.96

    Höhere Besoldung von Beamten im Beitrittsgebiet; Maßgeblichkeit des

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15

    Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD;

    Der Streitwert ist in Fällen wie dem vorliegenden nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG - zu bestimmen (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 23.9.2008 - 5 LB 391/08 - Beschluss vom 5.11.2013 - 5 LB 64/13 - Beschluss vom 8.10.2015 - 5 LA 4/14 -).
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